- Soloselbstständige als Sozialfall? Was kleinen Selbstständigen das Genick bricht
- Ursachen für den Existenzkampf in der Selbstständigkeit
- Soloselbstständige im Existenzkampf 2022
- Hartz IV als Lösung für Soloselbstständige in Notsituationen?
- Hoffnung für Soloselbstständige in der Not?
- Mehr Schutz und Unterstützung für Soloselbstständige
- Wirksame Hilfe für Soloselbstständige
Befinden sich durch Corona noch viele Soloselbstständige im Existenzkampf oder scheint die Krise überwunden? Vielen Einzelkämpfern, vor allem kreativ Freischaffenden und Soloselbstständigen hat die Coronazeit auch noch die letzten Rücklagen genommen.
In Social-Media-Kanälen, aber auch im beruflichen Umfeld und im Bekanntenkreis höre ich vermehrt von finanziellen Einbußen kleiner Freiberufler bis hin zur Existenzgefährdung.
- Soloselbstständige als Sozialfall? Was kleinen Selbstständigen das Genick bricht
- Ursachen für den Existenzkampf in der Selbstständigkeit
- Soloselbstständige im Existenzkampf 2022
- Hartz IV als Lösung für Soloselbstständige in Notsituationen?
- Hoffnung für Soloselbstständige in der Not?
- Mehr Schutz und Unterstützung für Soloselbstständige
- Wirksame Hilfe für Soloselbstständige
Soloselbstständige als Sozialfall? Was kleinen Selbstständigen das Genick bricht
2019 verfügten nur etwa 12 % aller Soloselbstständigen über ein persönliches hohes Einkommen, das 3057 € überstieg. 20 % hingegen lebten unter Armutsgrenze. Seit Corona hat sich die Situation verschärft. Gerade für die kleinsten Einzelkämpfer ist 2022 keinerlei Entspannung in Sicht, im Gegenteil: Die Folgen der Coronazeit und dazu nun die des Krieges in Europa holen sie gerade erst richtig ein. Während sich andere Branchen und Unternehmen erholen, trifft es gerade kreative Dienstleister wie Grafiker und Autoren in diesem Jahr besonders hart. Wer bereits vor Corona wenig Rücklagen besaß, hat nach den beiden ersten Jahren der Pandemie meist gar keinen Puffer mehr.
Ursachen für den Existenzkampf in der Selbstständigkeit
Mit dem ersten Lockdown versprach die Regierung, Kreative, Freischaffende und Soloselbstständige in besonderem Maße zu schützen. Im März 2020 versprach Olaf Scholz: „Wir wollen den Soloselbstständigen helfen“. Doch welche wirksamen Hilfen gab es wirklich und was ist davon geblieben?
Soloselbstständige in finanzieller Not durch unverschuldete Einkommensverluste
Mit dem ersten Lockdown ging es für viele Soloselbstständige von 100 auf 0. Auftraggeber stornierten Aufträge, erinnerten sich nicht mehr an Vereinbarungen oder beglichen schlichtweg ausstehende Rechnungen nicht. Auch mir ist es so ergangen. Wird die Lage unsicher, spart das Unternehmen zuerst an externen Mitarbeitern. Viele Kollegen im kreativen Dienstleistungsbereich gehören ebenfalls zu der Gruppe der kleinen Soloselbstständigen, die sowieso kaum in der Lage sind, größere Rücklagen zu bilden.
Rettung für Soloselbstständige durch Soforthilfe?
Die Politik versprach schnelle Hilfe in Form der Soforthilfe. Viele Freiberufler wie Texter, Grafiker, Schauspieler und Musiker nutzten den scheinbaren Rettungsring und stellten schnell einen Antrag auf Corona-Soforthilfe.
Auf meinem Blog stylepeacock.com hatte ich 2018 bereits über Hilfsmaßnahmen der Regierung berichtet und später ein Fazit gezogen. Tatsache ist, dass zu Beginn der Antragstellung nicht klar war, dass die Gelder nicht für Ausgaben zur Lebenshaltung dienen. Vielfach wurde nicht kommuniziert, dass die Unterstützung nur für geschäftliche Ausgaben wie Büromiete und Angestellte vorgesehen war.
Hier zeigt sich einmal mehr, wie weit weg die Politik oftmals von der Realität ist. Welcher kleine Freelancer mietet ein Büro oder hat gar Angestellte? Das Wohnzimmer oder im besten Fall ein heimisches Arbeitszimmer dienen als Büro.
Boomerang Soforthilfe: Schulden und Strafen für Soloselbstständige statt Hilfe
Mittlerweile sehen sich sehr viele Soloselbstständige im Existenzkampf 2.0. Sie haben sich noch nicht von den Verdienstausfällen erholt, geschweige denn wieder neue Rücklagen gebildet. Und gerade da flattert ihnen die Aufforderung zur Rückzahlung der Corona-Hilfe ins Haus. Wer nicht nachweisen kann, dass er das Geld für Betriebsausgaben und zwar nur im Bewilligungszeitraum verwendet hat, rutscht in die nächste Existenzkrise. Er ist aufgefordert, die Hilfen oftmals sogar komplett zurückzuzahlen. Manch einem steht sogar noch ein Verfahren wegen angeblichem Betrug und Erschleichung von Subventionen ins Haus.
Verzweiflung durch ewigen Existenzkampf
2020 war für viele kleine Soloselbstständige eine komplette Katastrophe. 2021 ging es dann meist etwas aufwärts, wenigstens so weit, um sich bescheiden über Wasser zu halten. Der Ukrainekrieg und seine Folgen verunsichern viele Unternehmen ähnlich wie Corona. Steigende Energiepreise, mangelnde Rohstoffe oder fehlende Fabrikationsteile führen zum Tritt auf die Bremse. Gespart wird wieder zuerst an den externen Mitarbeitern und der Auslagerung von Dienstleistungen.
Neustarthilfe als echte Lösung für Soloselbstständige in der Not?
Wer sich >> hier die Bedingungen für die Neustarthilfe durchliest, erkennt schnell, dass da nicht viel für ein Leben als Soloselbstständiger im Existenzkampf bleibt. Dieser Zuschuss ist offiziell gerade für Selbstständige ohne größere Betriebsausgaben gedacht. 25 % des durchschnittlichen Monatseinkommens von 2019 gelten als Grundlage, jedoch maximal 5000 €. Dies dient dazu, offiziell Betriebskosten pauschal und ohne Nachweis zu decken. Es ist jedoch erlaubt, den Betrag auch mit zur Lebenshaltung zu verwenden.
Dieser Zuschuss entpuppt sich schnell als ein Darlehen, das zurückzuzahlen ist, sobald ein gewisser Umsatz überschritten wird. Wer schon vorher immer am Existenzminimum verdient hat, kommt mit 25 % davon sicher nicht weit. Daher dient die Neustarthilfe meist nur als ein Darlehen oder Zuschuss zusätzlich zum Bezug von Hartz IV. Wer etwas besser verdient, ist gezwungen den Betrag zurückzuzahlen. Für Geringverdiener lohnt der große Aufwand im Verhältnis zur minimalen Unterstützung nicht.
Soloselbstständige im Existenzkampf 2022
Vielen Freiberuflern und Kleingewerblichen ist es nur schwer gelungen, sich durch die Coronazeit bis zum Jahr 2022 durchgeschlagen. Nun sehen sie sich wieder mit einer Situation ähnlich wie beim ersten Lockdown konfrontiert. Erneut platzen Aufträge und Vereinbarungen. Manch einer ist 2020 unter der Steuergrenze geblieben und hat daher 2021 keine Vorauszahlungen geleistet. Lief das letzte Jahr etwas besser, stehen nun eine Nachzahlung und rückwirkende Vorauszahlungen ins Haus. Hinzu kommt die Rückforderung der Soforthilfe für viele.
Die Moral der Auftraggeber in harten Zeiten
Ein kleiner Freelancer befindet sich gegenüber seinem Auftraggeber oftmals in einer Rolle wie David gegen Goliath. Kommt es zu einem Konflikt, zieht der Soloselbstständige häufig den Kürzeren. Viele Unternehmen sehen eine Zusammenarbeit mit Freiberuflern auch als völlig unverbindlich an. Vereinbarungen erfolgen oft nur mündlich oder höchstens in Form einer E-Mail. Aber auch diese sind bindend, was viele Unternehmen nicht klar ist. Eine mündlich getroffene Vereinbarung zu beweisen, ist allerdings fast unmöglich.
Leider kenne ich es aus Erfahrung und auch von anderen Soloselbstständigen, dass anscheinend Firmen darauf setzen, dass sich ein kleiner Externer nicht wehrt.
Was tun, wenn der Auftraggeber in schlechten Zeiten:
- das zugesagte Projekt storniert,
- sich an das vereinbarte Auftragsvolumen nicht mehr erinnert
- oder die Rechnung nicht bezahlt?
Ein solches Verhalten gibt gerade jetzt vielen Selbstständigen den wirtschaftlichen Todesstoß. Die Rücklagen sind durch Corona aufgebraucht. Bleibt nun das erwartete Einkommen aus, ist das existenzgefährdend.
Es ist in jedem Fall zu raten, sich zu wehren. Viele kleine Selbstständige im Existenzkampf besitzen jedoch keinen beruflichen Rechtsschutz. Möglicherweise besteht ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Wer ver.di Mitglied ist, erhält Unterstützung durch den Verband. Auf dieser Website für Soloselbstständige bei ver.di gibt es um fassende alle Informationen. Doch bei akuter Not hilft leider oft nur noch der Gang zum Jobcenter.
Hartz IV als Lösung für Soloselbstständige in Notsituationen?
Im Angesicht des großen Minus dann reichen oftmals ein paar geplatzte Aufträge und nicht beglichene Honorare, um Soloselbstständige direkt zum Abgrund zu manövrieren. Der angeblich vereinfachte Zugang zur “Grundsicherung für Selbstständige” entpuppt sich als gewöhnlicher demütigender Hartz IV Antrag.
Soloselbstständige im Kampf mit dem Jobcenter
Tatsache ist: ALG II, bekannt als Hartz IV, ist keine geeignete Existenzgrundlage für Soloselbstständige in Not. Mit dem Antrag beginnt für viele eine ermüdende Schlacht. Kreativen Freiberuflern wie Autoren und Designern ermöglicht die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse eine kostengünstige Versicherung nach geschätztem Realeinkommen. ALG II führt jedoch automatisch zu einer Versicherung durch den Leistungsträger.
Mitarbeitern des Jobcenters sind oftmals nicht ausreichend informiert. Wer weiterhin selbstständig ist und nur vorübergehend in einer Notlage Hartz IV erhält, hat Anrecht und sogar die Pflicht, weiterhin Rentenbeiträge an die KSK zu entrichten. Wer allerdings unter ein Mindesteinkommen von 3950 € fällt, verliert sein Anrecht auf eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse. Soloselbstständigen, die einen Antrag auf Grundsicherung stellen, ist dringend anzuraten, auf einer weiteren Mitgliedschaft in der KSK zu bestehen.
Soloselbstständige im Existenzkampf trotz oder wegen dem Jobcenter?
Die seelische Belastung, sich plötzlich in der “Empfängerrolle” wiederzufinden, ist für viele sehr hoch. Hinzu kommt, dass zuständige Sachbearbeiter beim Jobcenter häufig kaum Erfahrung mit Selbstständigen haben. Betroffene berichten von vielen belastenden und demütigenden Situationen. Die “vereinfachte” Anlage zur Selbstständigkeit geht für kleine Freiberufler völlig an der Realität vorbei. Der Antrag ist verwirrend und kompliziert. Viele Felder ergeben wenig Sinn und fragen eine Situation ab, die kaum zutreffend ist.
Über die Schätzung für die kommenden 6 Monate sind folgende Punkte anzugeben:
- Das voraussichtliche Einkommen anzugeben,
- künftige Geschäftsausgaben und Anschaffungen,
- Kosten für Firmenwagen, Büroräume und Angestellte,
- Vorauszahlungen an das Finanzamt für Einkommensteuer und Umsatzsteuer
- und noch vieles mehr.
Dies mag einem gut laufenden Handwerksbetrieb entsprechen. Wer Angestellte, Firmenwagen, diverse Immobilien und Geschäftsräume besitzt, stellt in der Regel keinen Antrag auf Grundsicherung. Beantrage ich als Soloselbstständige bei finanziellem Engpass Hartz IV, dann sicher, weil ich eben kaum mehr oder keinen Verdienst habe.
Wenn der Verdienst zur Belastung wird
Stellen sich wieder Aufträge ein oder sind größere Anschaffungen notwendig, beginnt der Kampf erst richtig. Es liegt im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters, ob Ausgaben notwendig sind. Alle höheren Ausgaben sind zuvor zu beantragen. Sie bedürfen jedes Mal einer Genehmigung, was an der Realität total vorbeigeht.
Ob ich als Grafiker Druckkosten vorfinanziere, eine spezielle Software für einen Auftrag benötige oder mein MacBook schnellstmöglich eine teure Reparatur braucht: Es ist absolut unrealistisch, hier erst Anträge zu stellen oder gar auf den guten Willen eines Jobcenter-Mitarbeiters angewiesen zu sein. Ein Mensch, der vermutlich keine Ahnung von meinem Berufsbild hat, entscheidet darüber, was nötig ist. Etwas anzusparen, um eine größere Ausgabe zu tätigen, ist sowieso nicht machbar.
Mache ich jedoch Ausgaben, ohne diese vorher zu beantragen, ist es möglich, dass der Sachbearbeiter diese nicht anerkennt. Ist dies der Fall, zählt es nicht als Betriebsausgabe und so veranschlagt das Amt höhere Einnahmen als tatsächlich bleiben. In einem solchen Fall reicht das sowieso knappe Geld oftmals nicht mehr zum Leben. Soloselbstständige in Grundsicherung haben so mitunter eher mehr als weniger Sorgen.
Diese Form von Abhängigkeit ist demütigend, frustrierend und nimmt jede Motivation. Doch gerade diese Energie benötigen Freiberufler so dringend. Statt Freude über einen neuen Auftrag zu empfinden, wächst die Angst vor ungerechtfertigten Rückzahlungsforderungen durch das Jobcenter.
Keine Unterstützung dank Bedarfsgemeinschaft
Noch komplizierter ist die angeblich unbürokratische Grundsicherung für Soloselbstständige, wenn sie in einer Partnerschaft, in einer Ehe oder gar Familie leben leben. Ob Unterhalt fürs Kind, Kindergeld oder der Verdienst des Partners: Alles wird der Bedarfsgemeinschaft, also auch dem Einkommen des Antragstellers zugerechnet. Diese Nachweise sind aufwendig und greifen in die Privatsphäre aller im Haushalt ein. Dies belastet häufig die Partnerschaft und Familie. Unter Umständen ist das Ergebnis der Prüfung sowieso, dass kaum oder gar kein Anspruch besteht. Soloselbstständige mit weiteren Einkommensquellen im Haushalt verzichten daher oftmals lieber auf staatliche Hilfe.
Hoffnung für Soloselbstständige in der Not?
Tatsächlich ist es bei einer Abhängigkeit vom Jobcenter doppelt schwer, wieder rentabel selbstständig zu arbeiten. Soloselbstständige ohne ausreichendes Einkommen fühlen sich oft minderwertig. Neben der seelischen Belastung macht es die Abhängigkeit vom Amt nicht leichter. Wo bleibt die Selbstständigkeit, wenn jede wichtige Handlung eines Antrags bedarf? Dies ist nicht zielführend.
Ob ich mich um einen festen Job bemühe oder versuche, wieder neue Aufträge zu generieren und Kunden aufzutun: Wichtig ist es, den Glauben an sich selbst und die Selbstachtung nicht zu verlieren.
Wer durch Umstände wie Corona und den Krieg in Not gerät, hat Anspruch auf Hilfe. Sich als Soloselbstständige in finanzieller Not zu befinden, ist eine Frage der Umstände und keine von eigener Schuld. Vorübergehende wirtschaftliche Not ist kein Zeichen von Unfähigkeit oder Versagen. Im Hinblick auf Selbstachtung und Zukunftssicherung gilt:
- Den eigenen Wert erkennen und keine Schuldgefühle aus der materiellen Not entwickeln.
- Sich nicht unter Wert verkaufen und Dumpingangebote abgeben. Dies führt nicht in die Unabhängigkeit, sondern zu Selbstzweifeln.
- Wenn möglich, vorübergehend einer anderen Tätigkeit z. B. in Form eines Minijobs nachgehen, um die Einnahmen aufzubessern.
- Auf der Einhaltung von Vereinbarungen und Verträgen bestehen notfalls mit juristischer Unterstützung, z. B. über ver.di.
- Ausstehende Rechnungen konsequent einfordern. Geleistete Arbeit gehört bezahlt.
- Bei Besserung der Lage Rücklagen bilden, um bei einem erneuten beruflichen Einbruch besser gerüstet zu sein.
- Die bestehende Krise als Chance begreifen: Wartet möglicherweise ein anderer Weg auf mich? Welche Talente besitze ich und wovon träume ich schon lange?
- Auftragslose Zeiten nutzen, um die Selbstdarstellung in beruflichen Netzwerken und Social Media Kanälen zu optimieren.
- Berufliche Kontakte pflegen, in Netzwerken aktiv sein und Akquise betreiben.
- Private Kontakte nicht vernachlässigen. Gerade in der Krise sind Freunde und Familie wichtig!
- Freie Stunden für Weiterbildung nutzen. Nicht nur teure Seminare bringen etwas. Kostenlose Webinare, gute Fachbücher und Online-Artikel vermitteln wertvolles Wissen und Erkenntnisse.
- Selfcare betreiben: Gut zu sich selbst sein ist wichtig, um aufzutanken und Frustrationen besser zu bewältigen.
Mehr spannende Artikel zu relevanten Themen finden Sie hier auf dem Texter-Blog und auch auf meinem Interior- & Lifestyle-Blog stylepeacock.com.
Mehr Schutz und Unterstützung für Soloselbstständige
Die Politik ist gefragt, gerade in Krisenzeiten, aber auch Soloselbstständige im Existenzkampf aufgrund persönlicher Umstände zielführend zu unterstützen. Das Jobcenter ist hier nicht die richtige Anlaufstelle. Viele Soloselbstständige, gerade kreative Freiberufler, haben studiert und sind hervorragend qualifiziert. Aber auch für jeden anderen Menschen in Not ist Hartz IV keine menschenwürdige Lösung zur Existenzsicherung. Es ist höchste Zeit, dieses menschenunwürdige System zu ändern. Durch Zwangsmaßnahmen, Kontrolle und Kampf um jeden Cent findet kein Mensch die richtige Motivation, seinen Lebensunterhalt erfolgreich selbst zu sichern. Die Trennung von Arbeitssuchenden in solche erster und zweiter Klasse durch zwei verschiedene Ämter gehört abgeschafft.
Die Position von Soloselbstständigen stärken
Die Corona-Krise hat nochmals besonders deutlich gemacht, dass kleine Selbstständige oftmals durch alle sozialen Raster fallen. Bei Arbeitsunfähigkeit kommen sie allzu schnell in existentielle Not und eine schwere Krankheit führt häufig zur Verarmung. Für eine gute Absicherung bei Verdienstausfall, eine Rechtsschutzversicherung und private Vorsorge fürs Alter fehlt oft das Geld.
Es scheint, dass sich einige Unternehmen diese Situation zunutze machen. In schwierigen Zeiten lassen viele Firmen Vereinbarungen mit Freelancern einfach platzen oder bezahlen gar offene Rechnungen nicht mehr. So mancher Auftraggeber geht davon aus, dass der kleine Selbstständige Rechtsmittel scheut, um seine Ansprüche geltend zu machen. Oftmals kommen sie damit auch wirklich durch.
Staatliche Unterstützung für kleine Selbstständige
Eine staatliche Stelle, bei der Kleingewerbliche und Freiberufler Beratung und Unterstützung zum kleinen Preis oder kostenfrei finden, ist dringend notwendig. Allein die Existenz einer solchen Institution stärkt die Position der Selbstständigen enorm.
Hilfe und Beratung statt Kontrolle
Selbstständige mit finanziellem Engpass benötigen Unterstützung in Form von unbürokratischer Hilfe und qualifizierter Beratung. Das Jobcenter ist nicht in der Lage, dies zu leisten. Zuschüsse, zinslose Kredite, kostenfreie Weiterbildung und Existenzgründerseminare hingegen sind zielführend. Schließlich geht es darum, Soloselbstständige in Not schnell wieder zurück in die eigene Existenzsicherung zu bringen. Sie weiter unter Druck zu setzen, demotiviert unnötig.
Staatliche finanzielle Unterstützung bei schwerer Krankheit, bei Schwangerschaft und Erziehungszeit wie auch eine bessere Absicherung im Alter sind für kleine Selbstständige dringend notwendig.
Faire steuerliche Bedingungen für Soloselbstständige
Die eigene Wohnung, egal ob Mietwohnung oder Eigentum, gehört als Arbeitsstätte anerkannt. Viele Soloselbstständige leben allein in kleinen Wohnungen und besitzen kein gesondertes Arbeitszimmer. Warum ist ein Wohnzimmer nicht als Arbeitsraum absetzbar, wenn der Soloselbstständige dort Tag für Tag arbeitet? Die jetzige Regelung bevorzugt Menschen, die in der Lage sind, sich eine große Wohnung mit eigenem Arbeitszimmer zu leisten. Hier hilft auch die Corona-Homeoffice-Pauschale nicht ausreichend, der Betrag ist für Selbstständige zu gering.
Stärkt der Staat die Rolle kleiner Selbstständiger, ist dies ein Gewinn für die Gesellschaft. Dass sich so viele Soloselbstständige im Existenzkampf befinden, ist eine soziale Ungerechtigkeit. Unser Land benötigt flexibel abrufbare Arbeitskräfte und kleine Dienstleister.
Zudem ist dafür zu sorgen, dass Geringverdiener, wie es Soloselbstständige oftmals sind, nicht in Altersarmut fallen. Für Riester-Rente bei Grundsicherung im Alter gilt seit 2018: 100 Euro der privaten Altersvorsorge bleiben anrechnungsfrei. Übersteigen die Einkünfte diesen Betrag, dann bleiben weitere 30 Prozent anrechnungsfrei.
Echte Hilfe für Soloselbstständige im Existenzkampf
Damit die Soloselbstständigkeit kein endloser Alleinkampf ist, unterstützt ver.di Menschen, die nicht angestellt arbeiten. Viele Selbstständige kommen gar nicht auf den Gedanken, sich einer Gewerkschaft anzuschließen. Doch dies ist durchaus lohnenswert! Das ver.di Portal für Soloselbstständige bietet viele Informationen und für Mitglieder auch Beratung und rechtliche Unterstützung.
Wirksame Hilfe für Soloselbstständige
Was können Regierung und Gesellschaft tun, damit Soloselbstständige besser durch Krisen wie durch Corona oder den Ukraine-Krieg kommen? Hier einige Vorschläge:
- Wirksame Sofortprogramme, die sich an den Notwendigkeiten der Soloselbstständigen orientieren.
- Bürgergeld oder ein bedingungsloses Grundeinkommen statt ALG II einführen.
- Unbürokratisch zinslose oder günstige Kredite, auch Kleinkredite vergeben.
- Besondere Energiezuschüsse für Soloselbstständige im Homeoffice bieten. Bei 15 Grad Raumtemperatur ist niemand in der Lage, konzentriert zu arbeiten und gesund zu bleiben.
- Steuerliche Absetzbarkeit von Wohnräumen als Arbeitszimmer für Soloselbstständige einführen.
- Eine höhere Steuerfreigrenze für Soloselbstständige bieten.
- Besserer Schutz vor Altersarmut durch ein staatliches subventioniertes Rentensystem für kleine Soloselbstständige und Geringverdiener ohne Anrechnung auf eine mögliche Grundsicherung.
Ich hoffe, dieser Artikel bietet Soloselbstständigen im Existenzkampf Informationen und Hilfe. Nicht betroffenen Menschen helfen diese Aspekte vielleicht zu verstehen, warum Soloselbstständige so leicht durch alle Raster rutschen und von Hilfsangeboten nicht profitieren.
Sind auch Sie soloselbstständig oder beschäftigen sie Freelancer in Ihrem Unternehmen?
Ich freue mich auf Kommentare zum Thema!
Christina Walz
Dies dürfte Sie auch interessieren: Textpreise: Warum ein guter Text mehr als 40 € kostet
Anmerkung: Aus Gründen der flüssigen Lesbarkeit habe ich auf das Gendern verzichtet. Betrachten Sie Bezeichnungen wie "Autor" als geschlechtsneutrale Formulierung. Gemeint sind alle Geschlechter, ob männlich, weiblich oder divers.